Schulbücher / Schulmaterialien
Information für Eltern zum Thema Schulbücher / Schulmaterialien
Stand 05/2025
Im Land Brandenburg werden fast alle Schulbücher durch den Schulträger angeschafft und an die Schüler*innen verliehen. Lediglich ein Buch pro Schuljahr ist von den Eltern zu kaufen. Dieses verbleibt dann im Eigentum des Kindes. Laut Lernmittelverordnung des Landes Brandenburg sollte von Klassenstufe 1 - 4 der Eigenanteil 12,- € pro Schuljahr nicht übersteigen. In Klasse 5 und 6 beträgt der Eigenanteil jeweils 25,- €.
Der Eigenanteil darf ausnahmsweise in der Höhe überschritten werden, wenn für einzelne Jahrgangs-stufen ein erhöhter Bedarf notwendig ist und ein Ausgleich über einen Zeitraum von drei Schuljahren erfolgt. Die Stadt-verwaltung Teltow hat daher bestimmt, dass die Eltern nur in Klasse 1 und 2 ein Schulbuch anschaffen, in der 3. Klasse werden alle Lernmittel vom Schulträger gestellt.
Klasse 1 | 12,- € Eigenanteil
Klasse 2 | 12,- € Eigenanteil
Klasse 3 entfällt (eigentlich 12,- €)
(bis hierhin können also die Elternhäuser mit 36,- € für Schulbücher belastet werden)
Klasse 4 | 12,- € Eigenanteil
Klasse 5 | 25,- € Eigenanteil
Klasse 6 | 25,- € Eigenanteil
(bis hierhin können die Elternhäuser mit 62,- € für Schulbücher belastet werden)
Arbeitshefte sind Verbrauchsmaterialien und sind immer selbst anzuschaffen.
Am Anfang eines Schuljahres werden die Schulbücher ausgegeben. Alle Schüler*innen müssen sich vorn im Schulbuch namentlich eintragen. Am Schuljahresende werden die Schulbücher wieder eingesammelt. Wir nutzen ein digitales System zur Erfassung der Schulbücher. Alle Schulbücher sind mit einem Etikett mit Strichcode versehen. Die entsprechenden auszuleihenden Bücher werden bei Schulbuchausgabe gescannt und einem Kind zugeordnet. Wir bitten um einen sorgsamen Umgang mit den Büchern. Um Beschädigungen und Verschmutzungen vorzubeugen, bitten wir Sie die Bücher einzuschlagen (die Umschläge bitte nicht mit Klebeband am Buch festkleben!). Im Falle von Beschädigungen oder Verlust des Buches muss dieses erstattet werden. Bitte überprüfen Sie zudem, ob Ihr Kind den Namen vorne im Buchstempel eingetragen hat.
Zerstörte und beschädigte Bücher müssen ersetzt werden. Bei Entschädigungszahlung liegt folgende Berechnung zu Grunde: Bei Erstnutzung = 75 % v. Neuwert / Zweitnutzung 50% v. Neuwert / Drittnutzung 25% v. Neuwert / Viertnutzung 0%.
Eltern mit drei und mehr schulpflichtigen Kindern können für das 3. Schulkind / ab dem 3. Schulkind eine 50%ige Erstattung des Schulbuches erhalten bzw. wenn das Schulbuch vorrätig ist bekommen Sie dies leihweise von der Schule. Wenden Sie sich dazu an das Sekretariat.
Eltern, die Arbeitslosengeld II, Bürgergeld, Sozialgeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sind von der Zuzahlung befreit. Hier bekommen die Kinder nach Vorlage eines aktuellen Bescheides das Buch das sonst von den Eltern angeschafft werden müsste von der Schule ausgeliehen. Bitte wenden Sie sich hierzu an das Schulsekretariat. Den entsprechenden Antrag finden Sie hier. Weitere Informationen zum Thema Schulbücher finden Sie hier.