Leihgeräte für schulische Zwecke
Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie gerne darauf hinweisen, dass an unserer Schule für Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit besteht, sich für schulische Zwecke Laptops (mobile Endgeräte) auszuleihen. Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Schülerinnen und Schüler, die zu Hause nicht auf dort vorhandene Endgeräte zurückgreifen können und die
Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach Kapitel 3 Abschnitt 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende – (Stichtag 01.08. eines Jahres)
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch – Sozialhilfe
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Die Ausleihe ist jeweils für ein Schuljahr möglich. Zum Abschluss des Leihvertrages stimmen Sie bitte einen Termin mit dem Sekretariat ab. Dabei ist ein aktueller Nachweis über den Bezug der oben genannten Leistungen vorzulegen.
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