Einschulung

Reguläre Einschulung
Ihr Kind wird im nächsten Jahr schulpflichtig?
Dann erhalten Sie Ende des Jahres ein Schreiben vom Schulträger der Stadt Teltow mit der Aufforderung, Ihr Kind an der Schule, in deren Einzugsbereich Sie wohnen, online über das Schulportal Brandenburg anzumelden. Mit diesem Schreiben erhalten Sie alle notwendigen Informationen: zuständige Grundschule, Informationen für die online-Schulanmeldung und online-Terminanmeldung, persönlichen Anmeldung mit Kind im Januar. Zu der persönlichen Anmeldung müssen Sie unbedingt mit Ihrem Kind kommen!
In diesem Termin möchte die Schulleitung bzw. die Lehrkräfte Sie und vor allem Ihr Kind in einem kurzen Gespräch ein wenig kennenlernen und Sie können alle Fragen stellen, die sich Ihnen am Beginn dieses neuen Lebensabschnittes für Ihr Kind ergeben.
Gemeinsam kann dann z.B. entschieden werden, ob Ihr Kind in einer Regelklasse eingeschult wird oder besser in einer unserer zwei Flex-Klassen aufgehoben ist. Diese jahrgangsübergreifende Klassen-Form gestaltet die Schuleingangsphase flexibel und individuell je nach Lerntempo des Kindes. Klassenstufe 1 und 2 lernen gemeinsam, die Kinder verbleiben im vertrauten Klassenverband für mindestens ein und maximal drei Jahre.
Zum Termine persönliche Schulanmeldung im Januar (nur mit vorher online vereinbartem Termin), bitte unbedingt mitbringen:
Ihr schulpflichtiges Kind!
Nachweis Sprachstandsfeststellung (von der Kita, nicht in Berlin)
Geburtsurkunde des Kindes (Kopie)
im Falle von unverheirateten, getrenntlebenden oder geschiedenen Erziehungsberechtigten mit gemeinsamem Sorgerecht eine Vollmacht des nicht anwesenden Elternteils, in dem dieses sich mit der Schulanmeldung des Kindes einverstanden erklärt
Sorgerechtserklärung (Kopie) bei unverheirateten/alleinerziehenden Eltern
Negativbescheinigung (Kopie, nicht älter als 3 Monate)
Wenn vorliegt Masernnachweis (bei der schulärztlichen Untersuchung erhalten Sie bei Vorlage des Impfausweises einen Masernnachweis)
Unterlagen zum Förderbedarf

Welche Kinder kommen in diesem Jahr zur Schule?
Auf der Grundlage der Regelungen des § 37 des Brandenburgischen Schulgesetzes beginnt die Schulpflicht für Kinder, die bis zum 30. September 2026 das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.
Was ist mit Kindern, die am 30. September 2026 noch keine 6 Jahre alt sind (vorzeitige Schulaufnahme)? Kinder, die in der Zeit vom 01. Oktober 2026 bis zum 31. Dezember 2026 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden. Dafür müssen die Eltern einen formlosen Antrag stellen und diesen zur Anmeldung mitbringen. Mit der Aufnahme in die Schule beginnt die Schulpflicht.

Antrag auf Rückstellung - Ihr Kind braucht noch etwas Zeit in der Kita?
Wenn Sie selbst den Eindruck haben, dass Ihr Kind aus welchen Gründen auch immer noch etwas Zeit in der Kita braucht, oder dies bei der schulärztlichen Untersuchung festgestellt wird, oder in Gesprächen mit der Kita empfohlen wurde, stellen Sie bitte einen Antrag auf Rückstellung vom Schulbesuch (Download unten). Sie können uns gerne auch vor den Terminen im Januar über Ihren Rückstellungswunsch informieren und den Antrag bei uns abgeben.
Auch wenn Sie eine Rückstellung für Ihr Kind wünschen ist es notwendig, dass Sie Ihr Kind anmelden und einen Termin zur Schulanmeldung buchen und diesen zusammen mit Ihrem Kind wahrnehmen. Denn Ihr Kind ist dem Gesetz nach schulpflichtig. Zur Schulanmeldung bringen Sie dann bitte den ausgefüllten Antrag auf Rückstellung sowie weitere Ihnen vorliegenden Untersuchungsunterlagen und Tests mit.

Was ist, wenn Ihr Kind in einer anderen Schule eingeschult werden soll?
Wenn Ihr Kind eine andere Schule als die für Ihren Wohnort zuständige Grundschule besuchen soll, ist es trotzdem notwendig, dass Sie erstmal Ihr Kind an der zuständigen Grundschule anmelden und mit Ihrem Kind persönlich zum Termin für die Schulanmeldung erscheinen. Wir als die zuständige Grundschule sind gesetzlich verpflichtet, die Anmeldung zum Einschulungsverfahren einzuleiten und durchzuführen.
Wunsch Andere Schule im Land Brandenburg / Teltow
Wichtig: Trotzdem Schulanmeldung in zuständiger Grundschule!
Antrag auf Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule (§ 106). Siehe unten als Download erhältlich, auch im Internet verfügbar oder in Ihrer Grundschule. Hier muss die Stellungnahme der zuständigen und gewünschten Grundschule erfolgen, das Schulamt Brandenburg prüft und wird Sie schriftlich über die Entscheidung informieren.
Wunsch Einschulung öffentliche Schule in Berlin
Wichtig: Trotzdem Schulanmeldung in zuständiger Grundschule!
Es handelt sich um ein Gastschulverfahren: Ein entsprechender Antrag für Beschulung in Berlin muss ausgefüllt und mit formloser Begründung als Anlage direkt an das Schulamt Brandenburg gesendet werden. Nach dortiger Bearbeitung wird der Antrag an das zuständige Bezirksamt Berlin weitergeitet.
Sie können uns als zuständige Grundschule gerne informieren. Wenn bereits möglich, Vorlage Schulbescheinigung über Schulaufnahme an gewünschter Schule.
Wunsch Einschulung an einer privaten Schule oder Schule freier Trägerschaft
Wichtig: Trotzdem Schulanmeldung in zuständiger Grundschule!
Bei Aufnahme in eine Ersatzschule, Schule in freier Trägerschaft (Privatschule Waldorfschule u. a.) bitten wir um Vorlage der Aufnahmebestätigung bzw. Auszug aus dem Schulvertrag der gewünschten Schule für unsere Unterlagen. Nach erfolgter Schulanmeldung bei uns als zuständiger Grundschule leiten wir die uns vorliegenden Schülerunterlagen und die Stellungnahme der schulärztlichen Untersuchung an die aufnehmende Grundschule weiter.
Allgemeine Informationen zur Einschulung
Grundlagen für das Einschulungsverfahren sind das Brandenburgische Schulgesetz, die Grundschulverordnung und die Verwaltungsvorschrift zur Sprachstandsfeststellung.
Anmeldung Einschulung Schuljahr 2026/2027
Ergänzungsblatt Online-Schulanmeldung Schuljahr 2026/2027