Einschulung

Reguläre Einschulung
Ihr Kind wird im nächsten Jahr schulpflichtig?
Dann erhalten Sie bald ein Schreiben vom Schulträger der Stadt Teltow mit der Aufforderung, Ihr Kind an der Schule, in deren Einzugsbereich Sie wohnen, anzumelden. Die Termine für die Schulanmeldung können dann über die Website Ihrer Einzugs-Grundschule in einem Online-Terminekalender gebucht werden.
Wenn Ihr Terminwunsch von der Schule bestätigt wurde, kommen Sie bitte gemeinsam mit Ihrem Kind zu dem gebuchten Termin. Die Schulleitung möchte Ihr Kind in einem kurzen Gespräch ein wenig kennenlernen und Sie können alle Fragen stellen, die sich Ihnen am Beginn dieses neuen Lebensabschnittes für Ihr Kind ergeben.
Gemeinsam kann dann z.B. entschieden werden, ob Ihr Kind in einer Regelklasse eingeschult wird oder besser in einer unserer zwei Flexklassen aufgehoben ist. Diese jahrgangsübergreifende Klassen-Form gestaltet die Schuleingangsphase flexibel und individuell je nach Lerntempo des Kindes. Klassenstufe 1 und 2 lernen gemeinsam, die Kinder verbleiben im vertrauten Klassenverband für mindestens ein und maximal drei Jahre.
Antrag auf Rückstellung
Ihr Kind braucht noch etwas Zeit in der Kita?

Wenn Sie selbst den Eindruck haben, dass Ihr Kind aus welchen Gründen auch immer noch etwas Zeit in der Kita braucht, oder dies bei der schulärztlichen Untersuchung festgestellt wird, stellen Sie bitte einen Antrag auf Rückstellung vom Schulbesuch.
Trotzdem ist es nötig, dass Sie einen Termin zur Schulanmeldung ausmachen und diesen zusammen mit Ihrem Kind wahrnehmen. Denn Ihr Kind ist dem Gesetz nach schulpflichtig. Wir lassen nach dem Gespräch diesen Antrag prüfen und melden uns dann bei Ihnen.

Antrag auf Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule
Ihr Kind soll eine andere Schule besuchen?
Wenn Ihr Kind eine andere Schule als die für Ihren Wohnort zuständige Grundschule besuchen soll, stellen Sie bitte einen Antrag auf Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule.
Trotzdem ist es auch in diesem Fall nötig, dass Sie einen Termin zur Schulanmeldung ausmachen und diesen zusammen mit Ihrem Kind wahrnehmen. Wir als die zuständige Grundschule sind gesetzlich verpflichtet, die Anmeldung zum Einschulungsverfahren einzuleiten. Wir lassen nach dem Gespräch diesen Antrag beim Schulamt prüfen. Das Schulamt wird Sie dann schriftlich über seine Entscheidung informieren.
Allgemeine Informationen zur Einschulung
Grundlagen für das Einschulungsverfahren sind das Brandenburgische Schulgesetz, die Grundschulverordnung und die Verwaltungsvorschrift zur Sprachstandsfeststellung.
Im Folgenden haben wir einige Informationen rund um die Einschulung zusammengestellt und hoffen, Ihnen im Vorfeld bereits einige wesentliche Fragen beantworten zu können.

Termin Schulanmeldung
vorab online reserviert
Für die Schulanmeldung Ihres Kindes sind zahlreiche Unterlagen erforderlich, die Sie schon einmal zusammensuchen bzw. beantragen können und dann bitte zu dem von Ihnen gebuchten Gesprächs-Termin mitbringen:
- Anmelde-Formular der Ernst von Stubenrauch-Grundschule
Bitte füllen Sie das Anmelde-Formular unserer Schule aus.
Dieses muss von allen Sorgeberechtigten unterschrieben sein.
Sollte also nur ein Elternteil zur Schulanmeldung erscheinen, muss das Formular unbedingt schon im Vorfeld ausgefüllt und unterzeichnet werden.
Bei Kindern von unverheirateten Eltern muss eine Sorgerechtserklärung vorgelegt werden. Alleinerziehende müssen eine aktuelle Negativbescheinigung (erhältlich beim Jugendamt und nicht älter als 3 Monate) vorlegen, wenn angegeben ist, dass sie alleinerziehend sind.
- Geburtsurkunde des Kindes im Original zur Vorlage oder in Kopie
- Sprachstandsfeststellung aus der Kita
- ggf. Rückstellungsantrag
- ggf. Antrag auf andere Schule (nur bei staatlichen Schulen)
- Masernschutznachweis: Der Impfstatus wird vom Schularzt bei der Schuleingangsuntersuchung kontrolliert und eine Bescheinigung für die Eltern ausgestellt, wenn Sie den Impfausweis beim Termin zur schulärztlichen Untersuchung vorlegen und der Masernschutz ausreichend vorhanden ist.
- evtl. Heiratsurkunde der Eltern (nur notwendig, wenn Nachnamen der Eltern und des Kindes nicht identisch)
- ggf. Sorgerechtserklärung (Kopie)
- ggf. Negativbescheinigung (Kopie)